Glashütte-Regel

Glashütte-Regel

Herkunftsbezeichnung

Nach einer ungeschriebenen, im Uhrenort Glashütte jedoch allgemein als verbindlich angesehenen Übereinkunft gilt, daß nur diejenige Uhr die Herkunftsbezeichnung „Glashütte“ tragen darf, deren überwiegender Wertschöpfungsanteil in Glashütte entstanden ist.

Wichtige diese Regel betreffende Auseinandersetzungen, die auch vor Gericht ausgetragen wurden, betreffen die Hersteller Nomos-Uhr-Gesellschaft, Guido Müller & Co, Glashütte i/S., Nomos sowie Mühle. (Näheres dazu siehe unter den betreffenden Links.)

Für Uhrenkäufer ist wichtig, anderslautende Formulierungen wie etwa „Glashütter Tradition“ oder „Montiert in Glashütte“ nicht mit der eindeutigen Betitelung „Glashütte“ zu verwechseln, da sie nicht mit dieser gleichzusetzen und daher eher bedeutungslos sind.